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Zum Thema „Bargeldabschaffung“ haben verschiedene Länder unterschiedliche Meinungen und Maßnahmen, mit dieser Debatte umzugehen.

So überlässt die USA und die dortige Bundesfinanzaufsicht die Regulierung bezüglich des Umgangs mit Digitalwährungen den einzelnen Bundesstaaten und für diejenigen, die mit einer solchen Währung zu handeln planen, gilt es, sich in New York eine sogenannte BitLicense abzuholen.

Anders geht China und Japan mit der Thematik um. Aktuell ist China der wichtigste bitcoin-Hersteller, was vor allem durch die große Rechenpower der dort verwendeten Computer und die niedrigen Strompreise begünstigt wird. Der aktive Handel mit dieser Währung ist dort allerdings verboten, denn man fürchtet, dieser würde bei der Umgehung von Kapitalverkehrskontrollen helfen. Japan hingegen steht den neusten Entwicklungen mit relativ großer Akzeptanz gegenüber und man ist bemüht, die Vorreiterrolle des eigenen Landes auszubauen.

In Südkorea ist dem Handel mit digitalen Währungen grundsätzlich nicht abgeneigt, aber es sind Maßnahmen im Gespräch, wie zum Beispiel eine Besteuerung der Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin und ähnlichem, eine Offenlegungspflicht der Transaktionen, Maßnahmen zum Schutz der Investoren sowie einem Verbot der Einrichtung eines Kontos für Minderjährige.

In Russland gleicht die Lage keiner der anderen Länder. Hier wurde im Sommer 2017 der mutmaßliche Chef der dortigen Bitcoin-Börse verhaftet, da man ihm vorwirft, diese Währung für professionelle Geldwäsche genutzt zu haben. Das Land zieht deshalb nicht als einziges in Erwägung, eine eigene Kryptowährung, in diesem Fall der „Kryptorubel“, zu entwickeln, welche unter behördlicher Kontrolle steht.

So in Venezuela, die Situation hier ist aus den Nachrichtenmeldungen der Letzten Wochen bekannt. Die extrem niedrigen Strompreise haben das Bitcoin- Mining begünstigt, doch dies verursachte in dem von Wasserkraft abhängigen Land Stromausfälle und Problematiken, die neben der, die vom Klima ausgeht, bestehen. Deshalb ist man hier aktuell mit der Entwicklung des „Perto“ einer eigens entworfenen Kryptowärung beschäftigt, die mit den Ölreserven des Landes gedeckt werden soll.

Zurück in Europa wird der Blick zunächst auf die Schweiz gerichtet, wo es seit 206 erlaubt ist, Kosten für den „Heimatschein“ (Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland) mit bitcoins zu begleichen und man ist somit international die erste Behörde, die Zahlungen dieser Art akzeptiert. Allerdings hat man hier zeitweise auch mit Trittbrettfahrern zu kämpfen, die Anleger mithilfe von „Scheinwährungen“ bereits um circa zwei Millionen Franken betrogen haben.

Auch Österreich hat Schwierigkeiten mit kriminellen Machenschaften bezüglich des Kryptowährungssystems. Denn es ist vermehrt vorgekommen, dass betrügerische Anrufer vorgeben, die digitalen Codes hätten ihre Gültigkeit verloren und es würde schwerwiegende Folgen haben, würde man besagte Daten nicht zu einer auf das Gemeinwohl ausgerichteten Lösung beisteuern. Das dortige Bundeskriminalamt warnt also die Bürger vor dem Handel mit digitalen Währungen.

Schließlich bleibt noch, die Thematik im Zusammenhang mit Deutschland zu betrachten. Hier ist der Handel mit Digitalwährungen nur dann erlaubt, wenn es sich um „Finanzkimmissionsgeschäfte“

(Anschaffung & Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung) handelt, doch diese sind hierzulande den Banken vorbehalten. Grundsätzlich unterliegt das Zahlen, das Tauschen und das Anlegen hinsichtlich einer digitalen Währung nicht der Aufsicht der Finanzaufsicht BaFin und trotzdem warnt diese die Anleger vor dem Risiko eines Totalverlustes.

 

 


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